Pflegestufe 2 ist eine Kategorie der Pflegeversicherung in Deutschland. Menschen, die in dieser Pflegestufe eingestuft werden, haben einen erheblichen Hilfebedarf bei der Alltagsbewältigung.
Um in die Pflegestufe 2 eingestuft zu werden, muss der Antragsteller mindestens 90 Minuten täglich Hilfebedarf bei mindestens zwei Kategorien der Grundpflege oder einem Bedarf von mehr als 180 Minuten bei der Grundpflege oder hauswirtschaftlichen Versorgung haben.
Zu den grundpflegerischen Tätigkeiten gehören zum Beispiel die Körperpflege (Waschen, Duschen, Anziehen), die Ernährung (Essen zubereiten, Füttern) und die Mobilität (Hilfe beim Aufstehen, Treppensteigen, Gehen). Auch Tätigkeiten der hauswirtschaftlichen Versorgung wie Einkaufen, Kochen, Reinigen oder Wäsche waschen fallen darunter.
Menschen in Pflegestufe 2 haben einen erheblichen Pflegebedarf, benötigen jedoch noch keine 24-Stunden-Betreuung. Die häusliche Pflege durch Angehörige oder ambulante Pflegedienste ist in der Regel ausreichend. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, in eine stationäre Pflegeeinrichtung umzuziehen, wenn der Wunsch oder die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen dies erfordern.
Die Pflegestufen wurden ab 2017 durch das Pflegestärkungsgesetz II reformiert und durch die Pflegegrade ersetzt. Die Informationen zu Pflegestufe 2 gelten jedoch weiterhin für Menschen, die vorher in Pflegestufe 2 eingestuft wurden und nicht auf den neuen Pflegegrad übergeleitet wurden.
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